Physiotherapie übernimmt in Deutschland nach wie vor jede Krankenkasse. Ihr Arzt darf Ihnen also Physiotherapie verordnen, so wie er es für medizinisch notwendig hält.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, orientiert sich Ihr Rezept an den so genannten Heilmittelrichtlinien.
Sechs Behandlungen je Diagnose und Heilmittel haben auf einem Kassen-Rezept Platz. Bei einigen Erkrankungen auch zehn. Je nach Erkrankung sind im Heilmittelkatalog eines oder mehrere Rezepte vorgesehen.
Nach Abschluss der vorgesehenen Behandlungsserie gilt: 12 Wochen Therapiepause. Hält Ihr Arzt es medizinisch für notwendig, dass Sie direkt weiterbehandelt werden, kann er Ihnen sofort ein neues Rezept ausstellen – wenn er es der Krankenkasse gegenüber medizinisch begründet.
Längerfristige Verordnungen sind laut Heilmittelrichtlinien nach wie vor möglich. Sie müssen ebenfalls individuell von Ihrem Arzt begründet werden. Besteht Ihre Krankenkasse auf einer Genehmigung, unterstützen wir Sie gerne beim Genehmigungsverfahren.